Satzung

 

 

  Aus unserer Satzung

1. Der Verband ist die Vereinigung von Motor-Boot- und Motor-Yacht-Clubs und -Vereinen sowie Motorboot-Abteilungen anderer Vereine in Hessen, die Mitglieder im DMYV und/oder im lsb h sind, und zwar auf der Grundlage des Amateursports unter Beachtung der gesetzlichen Gemeinnützigkeitsbestimmungen. Er ist unpolitisch sowie religiös und rassisch neutral.

2. Zweck des Verbandes ist insbesondere:

Den Motorbootsport als Breiten- und Leistungssport in Hessen zu fördern. Zu diesem Zweck führt der Verband Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen durch, wie z.B. nautische Lehrgänge, Weiterbildungslehrgänge im Umwelt- und Gewässerschutz u.a.m.

Die Förderung der Jugendausbildung für den Motorbootsport. Dazu werden Lehrgänge, Wettkämpfe, Sternfahrten und Ausbildungsfahrten vom Verband organisiert und durchgeführt.

Den Hessischen Motorbootsport in fachlichen und verbandsfachlichen Angelegenheiten sowie gegenüber der Landesregierung, den Landes- und Kommunalbehörden, der Öffentlichkeit und anderen Institutionen zu vertreten.

Die mit dem Wassersport zusammenhängenden Fragen zum Wohle seiner Mitglieder zu regeln.

Für die gemeinsamen Interessen des Sports einzutreten.

© 2005 HELM e.V.

Im Rahmen seiner Aufgaben setzt sich der Verband ausdrücklich für geeignete Maßnahmen zur Nutzung, Erhaltung, Planung und Erschließung von Wasserflächen und Ufergebieten unter Beachtung der Belange von Natur-, Landschafts-, Umwelt- und Gewässerschutz ein.

3. Der Verband verfolgt die Verbandszwecke ausschließlich und unmittelbar im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO). Er ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

4. Die Mittel des Verbandes dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Verbandes. Es darf kein Mitgliedsverein und keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Verbandes fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen, begünstigt werden.

5. Der Verband vertritt die Interessen seiner Mitgliedsvereine gegenüber dem lsb h und dem DMYV. Ferner berät der Verband seine Mitglieder auf Landesebene.