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Aus unserer Satzung
1. Der Verband ist die
Vereinigung von Motor-Boot- und Motor-Yacht-Clubs und -Vereinen sowie
Motorboot-Abteilungen anderer Vereine in Hessen, die Mitglieder im DMYV
und/oder im lsb h sind, und zwar auf der Grundlage des Amateursports
unter Beachtung der gesetzlichen Gemeinnützigkeitsbestimmungen. Er ist
unpolitisch sowie religiös und rassisch neutral.
2. Zweck des Verbandes ist insbesondere:
Den Motorbootsport als Breiten- und Leistungssport in Hessen zu fördern.
Zu diesem Zweck führt der Verband Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen
durch, wie z.B. nautische Lehrgänge, Weiterbildungslehrgänge im Umwelt-
und Gewässerschutz u.a.m.
Die Förderung der Jugendausbildung für den Motorbootsport. Dazu werden
Lehrgänge, Wettkämpfe, Sternfahrten und Ausbildungsfahrten vom Verband
organisiert und durchgeführt.
Den Hessischen Motorbootsport in fachlichen und verbandsfachlichen
Angelegenheiten sowie gegenüber der Landesregierung, den Landes- und
Kommunalbehörden, der Öffentlichkeit und anderen Institutionen zu
vertreten.
Die mit dem Wassersport zusammenhängenden Fragen zum Wohle seiner
Mitglieder zu regeln.
Für die gemeinsamen Interessen des Sports einzutreten.
© 2005 HELM e.V.
Im Rahmen seiner Aufgaben
setzt sich der Verband ausdrücklich für geeignete Maßnahmen zur Nutzung,
Erhaltung, Planung und Erschließung von Wasserflächen und Ufergebieten
unter Beachtung der Belange von Natur-, Landschafts-, Umwelt- und
Gewässerschutz ein.
3. Der Verband verfolgt die Verbandszwecke ausschließlich und
unmittelbar im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der
Abgabenordnung (AO). Er ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster
Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
4. Die Mittel des Verbandes dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke
verwendet werden. Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer
Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln
des Verbandes. Es darf kein Mitgliedsverein und keine Person durch
Ausgaben, die dem Zweck des Verbandes fremd sind oder durch
unverhältnismäßig hohe Vergütungen, begünstigt werden.
5. Der Verband vertritt die Interessen seiner Mitgliedsvereine gegenüber
dem lsb h und dem DMYV. Ferner berät der Verband seine Mitglieder auf
Landesebene.
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